Das Kleben hat neben den traditionellen Fügeverfahren wie Schweißen, Schrauben, Nieten und Klemmen in erheblichem Umfang Einzug in den industriellen Herstellungsprozess gefunden. Täglich werden neue Anwendungsgebiete durch die Klebetechnik ersc...
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Der Verkauf unserer Waren und sonstiger Leistungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebot:
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen, die zu Zwecken ihrer gewerblichen, selbständigen beruflichen, dienstlichen oder behördlichen Tätigkeit (Unternehmer im Sinne des §§ 14 Abs. 1 BGB) handeln. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber den Unternehmen/Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.
Angebote in der Werbung, in Katalogen, Preislisten und im Internet sind freibleibend.
3. Preise:
Alle Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, einschließlich Verpackung, zuzüglich Frachtkosten und gesetzlicher MwSt.
4. Vertragsschluss:
Ein Vertrag kommt durch die Bestellung und unsere Auftragsbestätigung zustande.
5. Transport:
Wir verpacken sachgemäß, haften aber nicht für Transportschäden. Die Ware reist auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort ist der jeweilige Versendungsort; die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über. Im Inland liefern wir ab 500,00 € netto Warenwert Handelsware frei Haus. Darunter und bei Fertigungsware berechnen wir die Frachtkosten zu Selbstkosten; bei Bestellungen im Internet gilt die im Bestellvorgang angegebene Versandkostenpauschale. Versandkosten in das Ausland werden stets zu Selbstkosten berechnet. Falls erforderlich führen wir die Ausfuhranmeldung durch; der Besteller führt die Einfuhrverzollung und -versteuerung auf seine Kosten durch. Mehrkosten aufgrund besonderer Versandarten, wie Expressgut. Luftfracht, Eilbotensendungen etc. gehen zu Lasten des Empfängers. Nur auf Wunsch und Kosten des Bestellers versichern wir die Sendung.
6. Ablieferung:
Mehr- oder Minderlieferungen im branchenüblichen Umfang behalten wir uns vor; berechnet wird allerdings die tatsächlich gelieferte Menge. Für rechtzeitige Lieferung werden wir Sorge tragen. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung verzögern, unmöglich machen oder unzumutbar erschweren (höhere Gewalt), z.B. Krieg, Eingriffe von hoher Hand, Naturgewalten, allgemeine Rohstoff- oder Energieknappheit, Streik oder Aussperrung, Nichtbelieferung trotz rechtzeitigem Deckungskauf, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind beide Parteien berechtigt, ohne wechselseitige Verpflichtungen vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
7. Auskünfte, Beratung:
Auskünfte zur Eignung und zu Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware können und werden wir nur im Überblick und ohne Berücksichtigung möglicher besonderer Umstände des Einzelfalls nach bestem Wissen erteilen. Der Besteller wird nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfungen von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen, ganz konkreten Verarbeitungs- und Verwendungszweck zu überzeugen.
8. Mängelansprüche:
Beim beiderseitigen Handelskauf gelten die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB), ansonsten sind offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Woche nach Feststellung anzuzeigen. Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen werden. Mängelansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit der Mangel dadurch entstanden ist, dass die gelieferte Ware nach Übergabe unsachgemäß befördert, gelagert, behandelt und/oder verarbeitet wurde. Mängelansprüche bestehen ferner nicht bei gewöhnlicher Abnutzung und gewöhnlichem Verschleiß. Geringfügige Farbabweichungen können nicht beanstandet werden.
9. Fertigungs- und Druckaufträge:
Vom Besteller genehmigte Fertigungsmuster bzw. Andrucke sind für die endgültige Fertigung bzw. Druckausführung allein maßgebend. Von uns erstellte Vorlagen, Zeichnungen, Werkzeuge u. ä. bleiben in unserem Eigentum, auch wenn sie gesondert berechnet werden; alle Rechte daran bleiben vorbehalten.
10. Zahlung:
Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung oder Barzahlung erfolgen. Alle Fertigungsarbeiten sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Für Internetbestellungen gelten die im Bestellvorgang genannten Zahlungsarten. Bei Neukunden, Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und abhängig von Bonität, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und Auftragslaufzeit behalten wir uns vor, einen Vertrag nur mit davon abweichender Zahlungsweise oder mit einer zusätzlichen Absicherung unserer Vorleistungen abzuschließen. Erfüllungsort für die Zahlung ist Salzgitter. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen von uns nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüche des Bestellers ist ebenso ausgeschlossen wie die Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Bestellers; das gilt nicht für Mängel- oder Fertigstellungsansprüche des Bestellers aus dem gleichen Rechtsverhältnis. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten, oder aber nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist von den bestehenden Verträgen zurückzutreten. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, ist Skontoabzug von neuen Rechnungen unzulässig.
11. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus diesem Vertrag und allen bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten, vermischen und verbinden und bei Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts weiterzuverkaufen. Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erfolgen stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, jedoch ohne uns zu verpflichten.
Erlischt das ursprüngliche Eigentum, so geht das Miteigentum an der eigentlichen Sache als neue Vorbehaltsware wertanteilsmäßig auf uns über, der Besteller verwahrt die eigentliche Sache für uns kostenfrei. Die aus einem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) gegen Dritte entstehenden Forderungen werden bereits jetzt sicherungshalber an uns abgetreten. Der Besteller wird widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller nicht gestattet; jeden Eingriff Dritter in unsere Eigentumsrechte hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen.
Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers (§§ 323, 324 BGB), insbesondere bei Zahlungsverzug trotz fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Zahlungsfrist, vom Vertrag zurückzutreten und in diesem Fall die Vorbehaltsware heraus zu verlangen bzw. sonstige Sicherungsmittel einzufordern sowie die Ermächtigung zur Verarbeitung, Vermischung, Verbindung und zum Weiterverkauf sowie die Einzugsermächtigung für abgetretene Forderungen zu widerrufen, die sofortige Offenlegung einer evtl. Abtretung zu verlangen sowie vom Besteller die zum Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen anzufordern.
12. Sonstige Haftung:
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12.1. Haftungsbeschränkung:
Wir haften bei Vorliegen einer gesetzlichen Haftungsnorm im Rahmen des Vertragsverhältnisses auf Ersatz von Schäden bzw. auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Außer bei Vorsatz oder grobem Verschulden ist die Haftung bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht höchstens auf den vorhersehbaren, Vertragstypischen Schaden beschränkt.
12.2. Pflichthaftung:
Ansprüche nach dem Produkthaftungs- oder Gerätesicherheitsgesetz, wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, wegen arglistiger Täuschung, auf Schadensersatz statt der Leistung bei erheblichen Pflichtverletzungen, für die verschuldensunabhängige Mängelhaftung, wegen verschuldeter Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit, aufgrund einer übernommenen Garantie oder für ein übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben insgesamt unberührt.
12.3. Drittbegünstigung und Beweislast:
Die Haftungsregelung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien. Eine Umkehr der gesetzlichen Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand IST Braunschweig. Das gilt auch, wenn der Besteller seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland unterhält. Wir sind berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen Ort zu verklagen, an dem ein sonstiger gesetzlicher Gerichtsstand besteht. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Nebenabreden bestehen nicht.