Das Kleben hat neben den traditionellen Fügeverfahren wie Schweißen, Schrauben, Nieten und Klemmen in erheblichem Umfang Einzug in den industriellen Herstellungsprozess gefunden. Täglich werden neue Anwendungsgebiete durch die Klebetechnik ersc...
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Der Leitfaden dient als internes und auch
externes Kommunikationsmittel zum besseren Verständnis der Unternehmensprinzipien. Ein wesentlicher Bestandteil ist das Thema
Nachhaltigkeit mit seinen Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales.
1.Soziales und Menschenrechte
1.1.Menschenrechte
Markmann ist aufdie Einhaltung der allgemein anerkannten Persönlichkeits- und Menschenrechte verpflichtet. Die Verletzung von Menschenrechten ist in unserem Betrieb ausnahmslos verboten.
1.2.Diskriminierungsverbot und Chancengleichheit
Markmann duldet keine Form der Diskriminierung. Niemand wird aufgrund seiner sozialen oder ethnischen Herkunft, Hautfarbe, sexuellen Orientierung, Nationalität, Religion, Weltanschauung oder politischen Überzeugung, aufgrund seines Alters,Geschlechts, seiner körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung oder Schwangerschaft benachteiligt, herabgewürdigt oder ungleich behandelt. Wir gewährleisten, dass in der persönlichen und beruflichen Entwicklung allen Mitarbeitenden die gleichen Chancen und gleiches Entgelt haben.
1.3.Faire Arbeitsbedingungen
Markmann praktiziert keine Form von Zwangsarbeit, Gefängnisarbeit, moderner Sklaverei oder Menschenhandel. Weiterhin stellen wir sicher, dass Mitarbeitende weder erniedrigend behandelt, sexuell belästigt noch körperlich bestraft werden und ihre Tätigkeit freiwillig zur Verfügung stellen. Verstöße werden entsprechend arbeitsrechtlich sanktioniert.
1.4.Vergütung und Arbeitszeiten
Die Entlohnung der Mitarbeitenden erfolgt angemessen unter Beachtung aller Gesetze, Vorschriften und Standards und entsprecht mindestens dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn. Es werden selbstverständlich jederzeit die nationalen sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben beachtet und eingehalten. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind untersagt. Die Mitarbeitenden arbeiten nicht länger als gesetzlich zulässig. Mehrarbeit wird nach nationalem Recht entweder vergütet oder durch Freizeit abgegolten. Gesetzlich geregelte Ruhetage, Urlaubstage und Pausenzeiten werden eingehalten.
1.5.Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden, Kunden, Besuchern und Dritten stehen im Vordergrund. Die national gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, sowie darüber eventuell hinausgehende vertragliche Vorgaben zur Sicherstellung, werden eingehalten und regelmäßig - im Rahmen eines festgelegten Managementsystems – kontrolliert. So wird sichergestellt, dass jederzeit und kontinuierlich Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahren für Mitarbeiter und Dritte zu eliminieren oder mindestens zu reduzieren.
1.6.Kinderarbeit und Schutzbedürftige
Markmann duldet weder Kinderarbeit noch sonstige Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Das Alter der Mitarbeiter muss nachgewiesen und überprüfbar sein und sie dürfen unter keinen Umständen jünger als 14 Jahre alt sein. Außerdem sind nationale Regelungen und internationale Standards zum Schutz Minderjähriger und Schutzbedürftiger einzuhalten. Für Schutzbedürftige, wie z.B. werdende Mütter und Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, werden besondere Lösungen zur Begrenzung der Arbeitszeit und Art der Beschäftigung getroffen.
1.7.Whistleblowing und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
Markmann ermöglicht seinen Mitarbeitern, Kunden und Dritten, rechtliche oder ethische Probleme ohne Bedenken vorzutragen, ohne Vergeltungsmaßnahmen oder Disziplinarverfahren befürchten zu müssen. Gemäß des gültigen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) hat das Unternehmen eine neutrale Meldestelle eingerichtet und diese auch an die Mitarbeiter, Kunden und Dritten.
2.Umweltschutz
2.1.Umweltschutz
Markmann hält sich an Gesetze, Verordnungen und Standards zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen und nimmt an aktiven Umweltpraktiken, wie Abfallvermeidung, Recycling, und Energieeinsparung teil. Umweltschutz und Abfallvermeidung ist Teil von Weiterbildungen, zur Erhaltung des gesetzlichen Mindeststandards.
2.2.Ressourcen
a.Abfälle und Chemikalien
Markmann hält sich an alle Regelungen des nationalen Abfallrechts und setzt angemessene Maßnahmen um, um die anfallenden Abfälle zu vermeiden, zu minimieren oder zu recyceln. Gefährliche Abfälle werden separat gelagert, gekennzeichnet und ordnungsgemäß entsorgt. Vorschriften und Standards im Umgang mit Gefahrenstoffen, deren Lagerung und Entsorgung werden eingehalten und Mitarbeiter diesbezüglich geschult. Anfallende Abfälle und Wertstoffe werden sortiert und einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.
b.Luftqualität und Emissionen
Allgemeine Emissionen aus den Betriebsabläufen (Luft- und Lärmemissionen) werden routinemäßig auf Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte überwacht und überprüft. Bei Bedarf werden Maßnahmen eingeleitet, um diese Emissionen zu minimieren.
c.Ressourcen und Rohstoffe
Markmann versichert, verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen zu wirtschaften und achtsam mit dem Verbrauch von Energie, Wasser und Brennstoffen umzugehen. Produktionsaus- und -überschuss wird bestmöglich in der eigenen Produktion weiterverwendet. Bei der Beschaffung von Rohstoffen arbeiten wir an einer Verbesserung der Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette und garantieren verantwortungsvolle Quellen.
d.Wasserqualität und Verbrauch
Mögliche Abwasser aus Betriebsabläufen oder Fertigungsprozessen, wird überprüft, gesammelt und fachgerecht entsorgt. Abwasser aus sanitären Anlagen werden geregelt dem kommunalen Abwassersystem zugeführt. Einen sparsamen Gebrauch von Wasser und Reinigungsmitteln zur Reduzierung von Abwasser wird praktiziert.
3.Zusammenarbeit und faire Handelspraktiken
3.1.Korruption und Zuwendungen
Markmann duldet keine Form von Korruption und trifft Entscheidungen ausschließlich auf der Basis von sachlichen und fachlichen Aspekten, dabei lässt es sich nicht von persönlichen Beziehungen oder Interessen beeinflussen. Zuwendungen, wie Geschenke oder Einladungen, werden angemessen geprüft und ausgewählt. Sie sind allenfalls zweckmäßig und von geringem Wert und entsprechen den üblichen Geschäftsgepflogenheiten.
3.2.Integrität
Markmann führt seine Geschäfte seit Jahrzehnten mit einem Höchstmaß an Integrität und möchte dieses auch intensiv fortsetzen. Dazu ist ein ethisches und nachhaltiges Handeln die wesentliche Grundvoraussetzung, um mit externen Partnern eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung aufrecht zu halten.
3.3.Fairer Wettbewerb
Markmann handelt im Einklang mit den nationalen und internationalen Wettbewerbsgesetzen (z.B. Kartellgesetze) und beteiligt sich nicht an Preisabsprachen, Aufteilung von Märkten oder Kunden. Diese Regelungen verbieten unlautere Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstige Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen.
3.4.Geschäftsgeheimnisse und geistige Eigentumsrechte
Markmann achtet und wahrt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anderer und ist bestrebt, das vertrauliche Informationen und Unterlagen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise öffentlich gemacht werden. Ausnahmen sind, dass eine Befugnis erteilt wurde, dass es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt oder eine vollziehbare Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts das Unternehmen dazu zwingt. Dazu wurden auch die Mitarbeitenden entsprechend belehrt.
3.5.Datenschutz
Markmann hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten alle nationalen und internationalen datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein und achtet auf höchste Sorgfalt und Vertraulichkeit. Um dieses sicherzustellen und insbesondere die Rechte der Betroffenen zu wahren, hat das Unternehmen einen externe Datenschutzbeauftragten gemäß DSGVO bestellt. Es finden entsprechend mindestens jährlich wiederkehrende Auditierungen statt und jederzeitige Zuarbeit und Information bei Änderungen in diesem Segment durch den externen Datenschutzbeauftragten.
3.6.Beschwerdeverfahren und Mitwirkungspflicht
Für den Fall, dass unsere Geschäftspartner Kenntnis über einen nicht unerheblichen Verstoß gegen den Markmann Verhaltenskodex deuten, muss er Markmann informieren. Diese Mitteilung erfolgt unter Beachtung der Rechte von Mitarbeitern, wie z.B. des Datenschutzes und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen und gilt ebenso für Verstöße bei Nachunternehmern unseres Geschäftspartners. Für die Mitarbeitenden, aber auch Geschäftspartner etc., ist ein neutrales Meldewesen für Verstöße gegen diese Standards eingerichtet und wird gemäß des gültigen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und des Datenschutzes (DSGVO). Diese Option ist allen Mitarbeitern, Kunden und Dritten bekannt und uneingeschränkt zugänglich.
3.7.Nachunternehmer
Die Geschäftspartner von Markmann machen sich mit den geschäftlichen Gepflogenheiten ihrer Lieferanten und Subunternehmer vertraut. Sie informieren alle ihre Geschäftspartner über die Inhalte des Markmann Verhaltenskodex und verpflichten diese ebenso zur Einhaltung der hier enthaltenen Regelungen.
3.8.Audits
Unsere Geschäftspartner erklären sich damit einverstanden, die Einhaltung des Verhaltenskodex durch Markmann überprüfen zu lassen. Dazu gewährt er für den Zweck der jeweiligen Prüfung erforderliche Einblicke in Dokumente oder Betriebsstätten. Mit der Durchführung einer Prüfung dürfen auch externe Auditoren beauftragt werden. Dieses Recht lässt sich unser Geschäftspartner auch von seinen Nachunternehmern einräumen.
3.9.Konsequenzen
Markmann legt großen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit seinen Geschäftspartnern mit dem Ziel gemeinsam die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden zu verbessern sowie die Umweltbelastung zu reduzieren. Aus diesem Grund ist der vorliegende Verhaltenskodex Bestandteil der Verträge von Markmann mit seinen Geschäftspartnern und muss eingehalten werden. Bei Verstößen wird Markmann in Abhängigkeit der Schwere entweder angemessene Fristen zur Implementierung geeigneter Abhilfemaßnahmen einräumen oder bei schweren Verstößen auch Sanktionen bis hin zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit verhängen.
Wir möchten uns bei allen Geschäftspartnern bedanken, die sich gemeinsam mit uns für alle Menschen und die Umwelt entlang der gesamten Lieferkette im Rahmen ihrer Möglichkeiten einsetzen.
Hier finden Sie
unsern Verhaltenskodex und Leitfaden zur Nachhaltigkeit zum Download: