Das Kleben hat neben den traditionellen Fügeverfahren wie Schweißen, Schrauben, Nieten und Klemmen in erheblichem Umfang Einzug in den industriellen Herstellungsprozess gefunden. Täglich werden neue Anwendungsgebiete durch die Klebetechnik ersc...
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Zum 1. Dezember 2023 tritt das HinSchG für unser
Unternehmen in Kraft. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter, auch ehemalige, Kunden,
Lieferanten, Geschäftspartner etc. über eine interne Meldestelle Verstöße des
Unternehmens gegen beispielsweise Strafvorschriften oder aber Vorschriften, die
mit Bußgeldern bewehrt sind (Ordnungswidrigkeiten) etc. melden können.
Mit dem Ziel, den größtmöglichen Schutz für die
Hinweisgebenden und/oder Betroffenen zu gewährleisten, haben wir dazu einen
externen und unparteiischen Schiedsmann beauftragt.
Bitte wenden Sie sich bei Verdachtsfällen nach
dem HinSchG vertrauensvoll an den nachfolgenden Kontakt:
Rechtsanwalt Nils Lippert
Kanzlei am Weinberg
Wilhelm-Busch-Weg 3
31185 Söhlde
Herr Lippert steht Ihnen jederzeit
unter nachfolgenden Adressen zur Verfügung:
Es ist wichtig, dass der Hinweis so konkret wie
möglich formuliert und auch von unbeteiligten und betriebsfremden Personen
verstanden wird. Für eine Aufnahme und Bewertung ist es hilfreich, wenn Sie bei
der Abgabe einer Meldung z.B. die folgenden Fragen beantworten:
·Betroffene Person(en): Wen betrifft der Vorfall? Wer
ist beteiligt?
·Geschehenes Ereignis: Was hat sich zugetragen?
Beschreibung des Vorfalls.
·Zeitpunkt des Vorfalls: Wann hat sich das Ereignis
ereignet?
·Häufigkeit: Wie oft ist der Vorfall aufgetreten?
·Ort des Geschehens: Wo hat sich der Vorfall
zugetragen?
Unverzüglich nach Eingang einer Meldung wird Herr
Rechtsanwalt Lippert sich mit der hinweisgebenden Person in Verbindung setzen
und die Bearbeitung aufnehmen.