Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)


Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Zum 1. Dezember 2023 tritt das HinSchG für unser Unternehmen in Kraft. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter, auch ehemalige, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner etc. über eine interne Meldestelle Verstöße des Unternehmens gegen beispielsweise Strafvorschriften oder aber Vorschriften, die mit Bußgeldern bewehrt sind (Ordnungswidrigkeiten) etc. melden können.
Mit dem Ziel, den größtmöglichen Schutz für die Hinweisgebenden und/oder Betroffenen zu gewährleisten, haben wir dazu einen externen und unparteiischen Schiedsmann beauftragt.
Bitte wenden Sie sich bei Verdachtsfällen nach
dem HinSchG vertrauensvoll an den nachfolgenden Kontakt:
Rechtsanwalt Nils Lippert
Kanzlei am Weinberg
Wilhelm-Busch-Weg 3
31185 Söhlde
Herr Lippert steht Ihnen jederzeit
unter nachfolgenden Adressen zur Verfügung:
Webseite: https://www.hinweisgeberschutz.me/
E-Mail: hinweisgeberschutz@nilslippert.de oder telefonisch unter: 05123 – 4098432
Es ist wichtig, dass der Hinweis so konkret wie
möglich formuliert und auch von unbeteiligten und betriebsfremden Personen
verstanden wird. Für eine Aufnahme und Bewertung ist es hilfreich, wenn Sie bei
der Abgabe einer Meldung z.B. die folgenden Fragen beantworten:
· Betroffene Person(en): Wen betrifft der Vorfall? Wer ist beteiligt?
· Geschehenes Ereignis: Was hat sich zugetragen? Beschreibung des Vorfalls.
· Zeitpunkt des Vorfalls: Wann hat sich das Ereignis ereignet?
· Häufigkeit: Wie oft ist der Vorfall aufgetreten?
· Ort des Geschehens: Wo hat sich der Vorfall
zugetragen?
Unverzüglich nach Eingang einer Meldung wird Herr Rechtsanwalt Lippert sich mit der hinweisgebenden Person in Verbindung setzen und die Bearbeitung aufnehmen.
Salzgitter, 27.07.2023
Markmann Oberflächentechnik GmbH
Geschäftsführung